Messtechnische und sicherheitstechnische Kontrollen
Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten:
Die gesetzliche Grundlage für die messtechnischen Kontrollen bilden das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Zuständig für die Durchführung der messtechnischen Kontrollen sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen, in der Regel die jeweiligen Landeseichbehörden. Sie können Prüfunternehmen wie iQ management mit der Durchführung der Messungen beauftragen bzw. autorisieren. Die Anforderungen, denen Prüfstellen und Prüfequipment genügen müssen, sind dem Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion (LMKM) zu entnehmen.
Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:
- Messtechnische Kontrolle (MTK) an Tretkurbelergometern zur definierten physikalischen und reproduzierbaren Belastung von Patienten.
- Für die meisten handelsüblichen Ergometer (Medizinprodukte) sind wir von den Herstellern für die Justage bei nicht bestandenen Kontrollen autorisiert. Das spart im Falle einer notwendigen Justage Zeit und Geld!
- Messtechnische Kontrolle (MTK) von nichtinvasiven Blutdruckmessgeräten.
- Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) an Medizinprodukten für die wir autorisiert sind.
Rückverfolgbarkeit der Prüfmittel:
Unsere Prüfmittel werden regelmäßig von DAkkS akkreditierten Instituten überprüft und sind somit auf ein jeweiliges „Normal“ rückführbar. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch die Kalibrierscheine zu.
Herstellerautorisierung:
iQ management ist u.a. autorisierter Partner der folgenden Ergometer-Hersteller
- Ergoline
- Ergosana
- Emotion-Fitness
- Proxomed
- Frei AG
- Ergo-Fit
- Bosch
- Siemens
- Lode
- Dynavit
- Schupp
- h/p/cosmos
und sind somit in der Lage bei Grenzwertüberschreitung die Geräte zu eichen.